Über uns

Unsere Mission:  
Parkkontrollen und Management

Unser Kerngeschäft ist die Parkplatzkontrolle – dabei setzen wir auf langjährige Erfahrung und gezielte Kompetenz. Als zuverlässiger und starker Partner übernehmen wir Verantwortung und gestalten das Parkraummanagement mit innovativen Lösungen neu. Erfahren Sie mehr über unsere Mission, unsere Werte und das engagierte Team, das sich dafür einsetzt, das Parken für berechtigte Nutzer reibungslos und effizient zu gestalten.
70+
Überwachte Liegenschaften
95 %
Kundenzufriedenheit
15
Erstklassige Mitarbeiter
85 %
Reduzierung des unbefugten Parkens

Über uns

Bei der ParkPro GmbH widmen wir uns der Neugestaltung von Parkkontrollen und Parkraummanagement durch innovative Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Genossenschaften, Immobilienverwaltungen und privaten Eigentümern abgestimmt sind. Unsere Mission ist es, Parkflächen in hervorragend verwaltete, effiziente und sichere Bereiche zu verwandeln – zum Vorteil aller Beteiligten.

Unsere Geschichte

Die im Jahr 2023 gegründete ParkPro GmbH entstand, um den steigenden Anforderungen der Parkraumbewirtschaftung in Stadt- und Wohngebieten gerecht zu werden. Wir erkannten eine Marktlücke für einen Service, der nicht nur Parken überwacht und steuert, sondern auch ein nahtloses Erlebnis für Grundstückseigentümer und Parker bietet. Unser engagiertes Team arbeitet mit Leidenschaft daran, Parkineffizienzen zu reduzieren und das Gesamterlebnis für alle Beteiligten zu verbessern.

Unsere Leistungen im Detail

Die ParkPro GmbH bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Parkplatzkontrolle an.
Regelmässige Überwachung: Sicherstellung, dass Parkplätze ausschliesslich von berechtigten Personen genutzt werden.
Besucher-Anmelde-App: Ein digitales Tool zur effizienten Verwaltung von Besucherparkplätzen.
Parkuhrwartung und -leerung: Wartung und Entleerung von Parkuhren zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs.
Beratung und Konzeption: Entwicklung individueller Parkplatzkonzepte, einschliesslich Beschilderung und Markierung, um eine optimale Nutzung der Flächen zu gewährleisten

Wir, über uns

Mit über 70 betreuten Liegenschaften, einer Kundenzufriedenheit von 95 %, renommierten Auftraggebern und effizienten Lösungen geniessen wir das Vertrauen
unserer Kunden. Unsere Massnahmen haben unbefugtes Parken um 85 % reduziert und sich als effektive und zuverlässige Lösung im Parkraummanagement bewährt.

Fordern Sie jetzt ein
Angebot an

Wir freuen uns darauf, ein massgeschneidertes Konzept für Ihre Parkfläche zu entwickeln, das perfekt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
Fordern Sie jetzt ein Angebot an

Haben Sie Fragen?

Wir haben Antworten.

Bei ParkPro stehen Effizienz und Service an erster Stelle. Deshalb finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen. Interessieren Sie sich für weitere Informationen oder Unterlagen? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns direkt zu erreichen.

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit?

Unsere Parkplatzkontrollen erfolgen ausschliesslich auf Liegenschaften, die über ein richterliches Parkverbot mit entsprechender Beschilderung verfügen. Hierfür benötigen wir eine schriftliche Vollmacht des Liegenschaftenbesitzers oder dessen Vertretung.

Was ist eine Umtriebsentschädigung

Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse, sondern eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei unrechtmässiger Nutzung von Privatgrundstücken wie Falschparken auf Privatparkplätzen Anwendung findet. Sie dient der Deckung der durch Falschparker verursachten Aufwände, darunter Personalaufwand, Spesen für Papier und Porto sowie weitere administrative Kosten. So wird der Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte abgedeckt.

Was passiert, wenn der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt?

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, erfolgt eine Mahnung, verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr.
Bei weiterer ausbleibender Zahlung leitet die ParkPro GmbH rechtliche Schritte ein und erstattet Anzeige beim zuständigen Gericht. Dies kann für den Falschparker eine Geldstrafe von bis zu CHF 2'000 zur Folge haben.

Wann ist eine Einsprache berechtigt?

Um Fairness zu gewährleisten, behandeln wir alle Fahrzeughalter gleich und machen keinen Unterschied zwischen versehentlichem und absichtlichem Fehlverhalten.
Wichtig ist ausschliesslich, ob das Fahrzeug berechtigt abgestellt wurde und welche Toleranzgrenzen sowie Vorgehensweisen vom Auftraggeber festgelegt sind.
Eine Einsprache ist dann gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter oder -lenker sich regelkonform verhalten hat und der Fehler bei der Kontrolle liegt.
In nachgewiesenen Notfällen zeigen wir zudem Kulanz.

Wie kann ich Einsprache erheben?

Einsprachen nehmen wir aus Beweisgründen ausschliesslich über das untenstehende Kontaktformular Einwand zu einer Umtriebsentschädigung entgegen oder über das Payment Portal.
Wir klären die rechtliche Situation sorgfältig und prüfen jede Einsprache fair und seriös.