Kontaktieren Sie uns

Wir sind für Sie da, um Ihnen bei der Parkraumbewirtschaftung behilflich zu sein. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über das untenstehende Formular und wir werden umgehend antworten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Parkplätze optimieren.
E-Mail
Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter.
anfragen@parkpro.ch
Adresse
Lernen sie uns persönlich kennen
Schaffhauserstrasse 46

8152 Glattbrugg
Telefon
Mo-Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr.
+41 44 599 05 91

Oder lassen Sie uns eine Nachricht da

Füllen Sie das unten beigefügte Formular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen
  • Item A
  • Item B
  • Item C
Vielen Dank! Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Haben Sie Fragen?

Wir haben Antworten.

Bei ParkPro stehen Effizienz und Service an erster Stelle. Deshalb finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen. Interessieren Sie sich für weitere Informationen oder Unterlagen? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns direkt zu erreichen.

Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit?

Unsere Parkplatzkontrollen erfolgen ausschliesslich auf Liegenschaften, die über ein richterliches Parkverbot mit entsprechender Beschilderung verfügen. Hierfür benötigen wir eine schriftliche Vollmacht des Liegenschaftenbesitzers oder dessen Vertretung.

Was ist eine Umtriebsentschädigung

Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse, sondern eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei unrechtmässiger Nutzung von Privatgrundstücken wie Falschparken auf Privatparkplätzen Anwendung findet. Sie dient der Deckung der durch Falschparker verursachten Aufwände, darunter Personalaufwand, Spesen für Papier und Porto sowie weitere administrative Kosten. So wird der Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte abgedeckt.

Was passiert, wenn der Falschparker die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt?

Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, erfolgt eine Mahnung, verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr.
Bei weiterer ausbleibender Zahlung leitet die ParkPro GmbH rechtliche Schritte ein und erstattet Anzeige beim zuständigen Gericht. Dies kann für den Falschparker eine Geldstrafe von bis zu CHF 2'000 zur Folge haben.

Wann ist eine Einsprache berechtigt?

Um Fairness zu gewährleisten, behandeln wir alle Fahrzeughalter gleich und machen keinen Unterschied zwischen versehentlichem und absichtlichem Fehlverhalten.
Wichtig ist ausschliesslich, ob das Fahrzeug berechtigt abgestellt wurde und welche Toleranzgrenzen sowie Vorgehensweisen vom Auftraggeber festgelegt sind.
Eine Einsprache ist dann gerechtfertigt, wenn der Fahrzeughalter oder -lenker sich regelkonform verhalten hat und der Fehler bei der Kontrolle liegt.
In nachgewiesenen Notfällen zeigen wir zudem Kulanz.

Wie kann ich Einsprache erheben?

Einsprachen nehmen wir aus Beweisgründen ausschliesslich über das untenstehende Kontaktformular Einwand zu einer Umtriebsentschädigung entgegen oder über das Payment Portal.
Wir klären die rechtliche Situation sorgfältig und prüfen jede Einsprache fair und seriös.